this post was submitted on 30 Jun 2025
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Der Postillon

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Der Postillon

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[–] kossa@feddit.org 9 points 1 day ago (4 children)

Funfact: nach StGB Paragraph 183 und 183a werden Männer und Frauen für unterschiedliche Nacktheitstatbestände belangt: bei Männern reichen "exhibitionistische Handlungen", bei Frauen müssen es "sexuelle Handlungen" sein.

[–] Ziglin@lemmy.world 1 points 20 hours ago

Nun ja, das scheint mir nach einer ziemlich sexistischen Regelung und ich habe keine Ahnung wie sie mich betrifft.

[–] schnurrito@discuss.tchncs.de 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago) (1 children)

Gibt es dazu schon Rechtsprechung, wieso das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein soll? Oder muss ich dafür sorgen, dass eine solche entsteht (also nach Deutschland reisen, mich dort öffentlich ausziehen, nach dem Paragraphen verurteilt werden und durch die Instanzen gehen)? :D

[–] kossa@feddit.org 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Ist immer eine Zeitgeistfrage: Paragraph 175, der homosexuelle Männer ins Gefängnis brachte, wurde ja vor'm BVerfG immer mal wieder verhandelt, aber die Richter fanden das immer 1A vereinbar mit dem Grundgesetz ¯\_(ツ)_/¯

Dann wurde er halt irgendwann endlich abgeschafft.

Edit: "irgendwann" übrigens 1994.

[–] rumschlumpel@feddit.org 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Was ist denn der Unterschied zwischen einer "exhibitionistischen" und einer "sexuellen Handlung" in diesem Fall? Das klingt ja, als wäre es jetzt schon legal, wenn Frauen z.B. komplett nackt durch die Straßen laufen wollen (z.B. vom FKK-Strand zum Hotel) - würde mich überraschen, andererseits würden aus offensichtlichen Gründen sehr wenige Frauen dieses Recht in Anspruch nehmen ...

[–] bjoern_tantau@swg-empire.de 3 points 1 day ago

Aber eine sexuelle Handlung muss nicht unbedingt exhibitionistisch sein. Demnach dürfte sich zum Beispiel ein schwules Pärchen ungestraft im Park vergnügen, ein lesbisches aber nicht.