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Wegen Hitze: Regierung setzt Strafen für öffentliche Nacktheit vorübergehend aus
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Funfact: nach StGB Paragraph 183 und 183a werden Männer und Frauen für unterschiedliche Nacktheitstatbestände belangt: bei Männern reichen "exhibitionistische Handlungen", bei Frauen müssen es "sexuelle Handlungen" sein.
Nun ja, das scheint mir nach einer ziemlich sexistischen Regelung und ich habe keine Ahnung wie sie mich betrifft.
Gibt es dazu schon Rechtsprechung, wieso das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein soll? Oder muss ich dafür sorgen, dass eine solche entsteht (also nach Deutschland reisen, mich dort öffentlich ausziehen, nach dem Paragraphen verurteilt werden und durch die Instanzen gehen)? :D
Ist immer eine Zeitgeistfrage: Paragraph 175, der homosexuelle Männer ins Gefängnis brachte, wurde ja vor'm BVerfG immer mal wieder verhandelt, aber die Richter fanden das immer 1A vereinbar mit dem Grundgesetz ¯\_(ツ)_/¯
Dann wurde er halt irgendwann endlich abgeschafft.
Edit: "irgendwann" übrigens 1994.
Was ist denn der Unterschied zwischen einer "exhibitionistischen" und einer "sexuellen Handlung" in diesem Fall? Das klingt ja, als wäre es jetzt schon legal, wenn Frauen z.B. komplett nackt durch die Straßen laufen wollen (z.B. vom FKK-Strand zum Hotel) - würde mich überraschen, andererseits würden aus offensichtlichen Gründen sehr wenige Frauen dieses Recht in Anspruch nehmen ...
Aber eine sexuelle Handlung muss nicht unbedingt exhibitionistisch sein. Demnach dürfte sich zum Beispiel ein schwules Pärchen ungestraft im Park vergnügen, ein lesbisches aber nicht.