this post was submitted on 20 Jul 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich schreib hier mal den tatsächlichen Gesetzestext rein und markiere ein paar Stellen
Spannend außerdem Absatz 3:
Zu Abs 1) es kann nicht im Sinne der verfassungsmäßigen Ordnung sein, Verfassungsfeind:innen einzuladen und frei reden zu lassen, besonders, weil das freie reden lassen dieser Personen unweigerlich zu einem Konflikt mit einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung führt.
Zu Abs 3) Es gibt kein öffentliches Interesse sich von Nazis vollschwallen zu lassen und die AfD hat kein Recht auf eine Einladung zu einer solchen Verantstaltung und genau darum ging es im ursprünglichen Kommentar.
Das Problem ist, dass zumindest juristisch (!) die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nicht endgültig festgestellt ist. Die entsprechende Bewertung durch den Verfassungsschutz wurde aufgrund der Klage der AfD ausgesetzt, folglich kann sich die ARD nicht darauf berufen. Wir beide werden uns im Rahmen unserer Privatmeinung über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nicht streiten, nur juristisch kann sich die ARD dafür nichts kaufen.
Die AfD würde dagegen argumentieren, dass es vor dem Hintergrund ihrer Wahlergebnisse sehr wohl ein öffentliches Interesse gibt. Denn ihre Wähler gehören, trotz ihrer für mich oder dich verachtenswerten Vorstellungen, trotzdem zur Öffentlichkeit. Insbesondere, da es eine Sendereihe ist, die alle (anderen) im Bundestag vertretenen Parteien einlädt.