Deutschland
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Du kannst als Vermieter auch einseitig bei schwerer Störung des Gemeineigentums, etc ein Hausverbot verhängen,das hat aber hohe Hürden. Oder eben wenn deine Mieter zustimmen. Wobei es denkbar ist diese Zustimmung in den Mietvertrag aufzunehmen,das betrifft aber nur Neuverträge.
Bei mir hat z.B. die Firma Eismann Hausverbot.