Wer Not hat, der findet auch die Wege. Laut unserer Verfassung dürften es exakt 0 Asylanträge in Deutschland geben, da es über den Landweg verboten ist. Dennoch gibt es die und es gibt auch Duldungen. Leute aus der DDR haben auch alles getan, damit sie flüchten können, obwohl die sterben, wenn man es mitbekommt.
Wer Angst um dein Leben hat, der überlegt sich das Zielland doch.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichereherkunftsstaaten-node.html
Die Dublin Regelungen haben noch nie gegolten, da die EU Länder an den Außengrenzen nicht mitmachen, daher sich auf GG berufen und 0 Asylanträge haben. Übrigens ist Dublin 3 sehr ähnlich zu dem zweiten Absatz im Grundgesetz. In Deutschland darf es keine Asylanträge geben, da man immer über ein sicheres Land einreist. Das GG und Dublin 3 funktionieren nicht. GEAS wird wahrscheinlich auch nichts.